Wohngebäudeversicherung – Was tun gegen Beitragserhöhungen?

Gaspreise, Benzinpreise, Stromkosten, Lebensmittel – überall müssen wir gerade mit erheblich steigenden Preisen zurechtkommen.

Und nun werden für Hausbesitzer auch noch die Beiträge der Wohngebäudeversicherungen massiv steigen. Bereits im Dezember werden die ersten, zum Teil erheblichen Beitragserhöhungen den Gebäudeversicherungs-kunden von den Versicherungsgesellschaften zugestellt.

Gründe hierfür sind steigende Inflationsraten, die zu steigenden Materialkosten und steigenden Löhnen im Baugewerbe führen. Neubauten von Häusern sind deshalb so dramatisch teurer geworden, dass die Versicherungsbeiträge daran orientiert, erhöht werden müssen, um alle Schadenfälle weiterhin abdecken zu können.

Was gibt es bei den Erhöhungen zu beachten und wie kannst du die Auswirkungen möglichst gering halten?


Inhaltsverzeichnis

1. Warum wird die Wohngebäudeversicherung teurer?

2. Wann gibt es ein Kündigungsrecht der Wohngebäudeversicherung?

3. Wie hoch fallen die Beitragserhöhungen aus?

4. Worin unterscheiden sich die Gebäude- und Hausratversicherung?

5. 4 Tipps um den Beitrag der Wohngebäudeversicherung erschwinglich zu halten


Warum wird die Wohngebäudeversicherung teurer?

Zwei wesentliche Faktoren entscheiden, wie die Beiträge der Wohngebäudeversicherungen erhöht oder gesenkt werden.

  1. Die Beiträge können sich zum Beispiel wegen der Teuerung der Material- und Handwerkerkosten erhöhen.  Die Entwicklung des sogenannten Baupreisindexes, der in der Beitragsberechnung für alle Gesellschaften bindend ist, ist zudem auch ein essenzieller Faktor bei der Beitragsberechnung für eine Gebäude-versicherung. Die kommende, starke Beitragserhöhung durch die Indexanpassung werden alle Versicherungskunden deutlich spüren (+14,74%). Wenn jemand für seine Wohngebäudeversicherung zur Zeit 500 Euro zahlt, erhöht sich der Beitrag 2023 um 14,74%, also um 73,70 Euro auf 573,70 Euro!
  2. Der zweite wesentliche Faktor, auf Grund dessen ein Versicherer die Beiträge erhöhen kann, resultiert im wesentlichen aus der Schadenentwicklung. Gerade durch schwere Unwetter kommt es in den letzten Jahren immer häufiger zu massiven Schäden, die natürlich auch sehr hohe Schadenaufwendungen zur Folge haben. Allein die verherrenden Schäden im Ahrtal schlugen mit 8,5 Milliarden Euro ins Kontor. 5 Mrd. sind zwischenzewitlich von den Versicherungen gezahlt worden. Für die Zukunft werden sogar noch häufiger starke Unwetter erwartet. Wenn sich die Schadenhäufigkeit und die Höhe der Schadenaufwendungen immer weiter erhöhen, führt das dazu, dass Versicherungsgesellschaften die Versicherungsbeiträge außerordentlich anzupassen.

Wann gibt es ein Kündigungsrecht der Wohngebäudeversicherung?

Als Versicherungsnehmer hast du ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung. So kennen das die meisten von uns. Aber in der Wohngebäudeversicherung ist das nicht unbedingt immer der Fall. Bei einer Beitragsanpassung über die Beitragsanpassungsklausel ohne Leistungsanpassungen hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. Eine Anpassung über die Beitragsanpassungsklausel ist immer dann möglich, wenn die Aufwendungen für die Regulierung von Gebäudeschäden im Vergleich zum Vorjahr stärker als 5% abweichen. Dies wird von einem unabhängigen Treuhänder nach einer Beantragung durch die Versicherungsgesellschaft geprüft. Ist eine Anpassung berechtigt, wird der Versicherungsnehmer über diese Anpassung benachrichtigt und die Frist für die Sonderkündigung beginnt.

Der Beitrag für die Wohngebäudeversicherung kann sich aber auch aus einem anderen Grund erhöhen. Denn der Baupreisindex spielt bei der Beitragsberechnung für die Wohngebäudeversicherung auch eine Rolle. Der Baupreisindex zeigt die Entwicklung der Preise für den Bau von Wohngebäuden auf. Von 2010 bis 2020 haben sich diese Preise um 29% erhöht. Das bedeutet der Baupreisindex hat sich in diesem Zeitraum drastisch erhöht. Da der Baupreisindex Teil der Beitragsberechnung einer Wohngebäudeversicherung ist, führt eine Erhöhung des Index auch zu einer Erhöhung des Beitrags. Anders als die Beitragserhöhung über die Beitragsanpassungsklausel, welche von den jeweiligen Gesellschaften abhängig ist, gilt der Baupreisindex und die damit verbundene Erhöhung gleichermaßen für alle Versicherer. Eine Beitragserhöhung aufgrund des steigenden Baupreisindex bringt für den Versicherungsnehmer kein Sonderkündigungsrecht mit sich. Hier ist es also wichtig genau zu überprüfen aus welchen Gründen eine Beitragserhöhung stattfindet.


Wie hoch fallen die Beitragserhöhungen aus?

Um bereits jetzt schon mal einen Überblick zu bekommen, bei welchen Wohngebäudeversicherern welche Beitragserhöhungen geplant sind, haben wir die Versicherungen kontaktiert. Es gibt hier riesige Unterschiede in den sogenannten „individuellen Beitragserhöhungen“ der Versicherer. Sie reichen von gar keiner Erhöhung bis zu sage und schreibe 10% Beitragserhöhung für 2023. Eine genaue Prüfung der kommenden Beitragsrechnung ist also sehr sinnvoll.

Wie bereits dargestellt gibt es zwei Arten von Beitragserhöhungen.

  1. Erhöhung aufgrund des Anpassungsfaktors Baupreisindex, welcher vom GDV (Gesamtverband der Versicherer) jedes Jahr neu ermittelt wird. Für 2023 steht eine Indexanpassung von +14,75% ins Haus. Diese Erhöhung betrifft alle Wohngebäudeversicherungskunden, egal bei welchem Versicherer du versichert bist. Diese Erhöhung ermöglicht kein Sonderkündigungsrecht. Sie muss leider akzeptiert werden.
  2. Die „individuelle Beitragserhöhung“ des Versicherers. Die Versicherung kann, wenn sich die Schadenkosten zum Vorjahr um mindestens 5% erhöht haben, eine Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassungen aussprechen. In diesen Fällen hast du ein „Sonderkündigungsrecht“ deiner Wohngebäudeversicherung.

Wie du siehst, es ist ganz schön kompliziert. Bei Fragen zum Anpassungsfaktor Baupreisindex-Anpassung oder der individuellen Erhöhung deines Versicherers kontaktiere uns einfach.


Worin unterscheiden sich die Gebäude- und Hausratversicherung?

Grundsätzlich ist in der Wohngebäudeversicherung das Gebäude selbst, sowie alles, was fest damit verbunden ist, versichert. Die Hausratversicherung hingegen versichert den Hausrat, also das gesamte bewegliche Eigentum des Versicherungsnehmers. Dazu zählen bspw. Möbel, Bücher, Kleidung, elektrische Geräte oder auch Gegenstände in Kellern oder Garagen, wie z.B. Rasenmäher oder Werkzeug. Du kannst dir einfach folgendes vorstellen. Hätte dein Haus kein Dach oder Zwischenböden und würde einmal auf den Kopf gedreht werden, wäre alles, was dann herausfällt der Hausrat. Generell werden in beiden Versicherungen die gleichen Gefahren abgedeckt, also Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser und je nach Tarif auch Elementarschäden. Zusätzlich wird in der Hausratversicherung für gewöhnlich noch gegen Einbruchdiebstahl und Vandalismus versichert.

Zu beachten: Auch Klimaanlage und Heizung sind in der Wohngebäudeversicherung abgesichert, wenn diese fest mit dem Gebäude verbunden sind!


4 Tipps um den Beitrag der Wohngebäudeversicherung erschwinglich zu halten

Um die Auswirkungen der drastischen Beitragserhöhungen so gering wie möglich zu halten, kann ein Vergleich der Wohngebäudeversicherung das richtige Mittel sein. Denn eine Überprüfung der Bedingungen und Beitragsätze kann Geld einsparen, das du vielleicht sogar gerade an einer anderen Stelle eher benötigen könntest. Benutze dafür einfach den Vergleichsrechner oder kontaktiere uns für eine kostenlose und unabhängige Versicherungsberatung. Unsere FinaFair-Experten helfen dir gerne jeder Zeit, ob Online oder vor Ort, damit deine Wohngebäudeversicherung optimal an deinen Bedarf angepasst ist!


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