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Versicherungevergleiche für Bauherren & Haftpflicht für Häuser

Bauherrenhaftpflicht- Versicherung

Als Bauherr tragen Sie viel Verantwortung. Auch wenn Sie einen Architekten, Bauunternehmer oder Bauhand-werker beauftragen, können Sie als Häuslebauer immer zur Verantwortung gezogen werden, da Sie das Bau-vorhaben veranlassen. Die Bauherrenhaftpflicht-versicherung schützt Sie als Bauherr vor Ansprüchen auf Schadenersatz, wenn Dritte auf Ihrer Baustelle zu Schaden kommen. Werden Menschen verletzt, können die Schadenersatz-ansprüche im schlimmsten Fall in die Millionenhöhe gehen

Wissenswertes zur Bauherrenhaftpflichtversicherung

  • Der Beitrag für die Versicherung richtet sich nach der Höhe der Bausumme. Die Preisunterschiede bei vergleichbaren Leistungen sind enorm.
  • Wenn Ihr Haus binnen zwei oder drei Jahren nach Kauf des Grundstücks fertig wird, sollten Sie eine Bauherren-Haftpflichtversicherung bereits beim Grundstückskauf abschließen. Dann ist das unbebaute Grundstück schon vor Baubeginn mitversichert.
  • Wenn Sie nur ein kleines Bauvorhaben planen, beispielsweise einen Dach-Ausbau oder den Bau einer Terasse, sollten Sie prüfen, ob Ihre Privathaftpflichtversicherung bereits ausreichend Schutz bietet. Viele Privathaftpflichtversicherer decken zumindest kleinere Bauvorhaben ab, beispielsweise für Bausummen von 25.000 Euro oder 100.000 Euro – manche bieten sogar unbegrenzt Schutz.

Tipp: Ist Ihre Immobilie fertiggestellt, ändert sich der Versicherungsbedarf. Eine Wohngebäudeversicherung ist dann sehr sinnvoll. Haben Sie einen Öltank auf Ihrem Grundstück, sollten Sie dringend über den Schutz durch eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung nachdenken.

Bauherrenhaftpflichtversicherungen hier vergleichen

Warum ist bei einem Heizöltank eine Haftpflichtversicherung ein Muss?

Wenige Tropfen Heizöl können tausende Liter Wasser verseuchen. Wenn der Tank ausläuft oder die Rohre fürs Betanken kaputt gehen, haften oft die Grundstücks­besitzer. Der Schaden kann dann schnell in die Hundert­tausende gehen.

Wenn Sie im Eigenheim wohnen, reicht eine Privathaft­pflicht­police mit passender Heiz­öltank-Klausel. Sie brauchen meist keinen Extra­vertrag. Vermieter und Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften brauchen dagegen auf jeden Fall eine Gewässerschaden-Haft­pflicht­versicherung.

Schutz bietet eine Gewässerschadenhaft­pflicht­versicherung

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Hausbesitzer, die ihr Eigenheim ausschließlich selbst bewohnen, unterliegen dem Schutz einer Privathaft-pflichtversicherung – auch gegenüber Ansprüchen, die aus Besitz und Gebrauch von selbstgenutztem Haus und Grund hergeleitet werden.

Wenn Sie Haus und Grund jedoch vermieten oder verpachten, benötigen Sie meist zur Abwehr bzw. Befriedigung von Ansprüchen Geschädigter den Schutz einer separaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Denn entsprechend § 836 BGB sind Sie als Grundstücksbesitzer z. B. für Schäden durch Gebäudeeinsturz oder die Ablösung von Gebäudeteilen verantwortlich.

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor häufigen potenziellen Gefahren, die für die Mieter und Besucher Ihres Hauses oder auch Passanten und Nachbarn drohen, beispielsweise unzureichend gestreute Wege rund um das Haus im Winter, das Herabfallen lockerer Dachziegel oder morsche Bäume. Sie ist damit unerlässlich zum Schutz gegen unkalkulierbare Risiken.

Wir beraten Sie gerne bei der Risikoabsicherung und bieten Ihnen dazu Policen, die umfangreichen Versicherungsschutz und günstige Beiträge kombinieren.

Profitieren Sie bei FinaFair – Versicherungen von der unabhängigen, kostenlosen Beratung und der 40 jährigen Erfahrung in Versicherungen.

Was ist in der Bauleistungsversicherung versichert?

Die Bauleistungsversicherung bietet Schutz bei unvorhersehbaren Schäden am Bau. Dazu zählen Schäden aufgrund von Unwetter, Vandalismus, Konstruktions- oder Materialfehlern. Auch den Diebstahl von bereits fest eingebautem Material können Bauherren versichern.

Um Ihr Bauvorhaben optimal abzusichern, sollten Sie die Versicherung vor Baubeginn abschließen.

Ermitteln Sie die Kosten des Bauvorhabens: Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt von der konkreten Bausumme ab.

Bei einer Bausumme von 250.000 Euro ist eine günstige Bauleistungsversicherung schon für einen Einmalbeitrag von rund 300 Euro zu haben. Allerdings ist bei den meisten Anbietern ein Selbstbehalt zwischen 250 und 1.000 Euro üblich. Es ist sinnvoll, nur einen Selbstbehalt zu wählen, den Sie im Schadensfall problemlos bezahlen können, ohne die Finanzierung des Bauvorhabens zu gefährden.


Hier einige Schadenbeispiele für Bauleistungsschäden in Einfamilienhäusern.

  • Diebstahl einer Heizungsanlage: Kurz vor Fertigstellung eines Einfamilienhauses drangen unbekannte Täter nach dem Aufhebeln eines Fensters in das Gebäude ein. Die Täter hatten es ausschließlich auf die bereits installierte Heizungsanlage abgesehen. Nachdem sie die Fenster im Hausanschlussraum mit Hilfe von Styroporplatten abgedunkelt hatten, demontierten die Täter fachmännisch den Heizkessel, den Wärmespeicher sowie alle zugehörigen Aggregate und transportierten die Anlagenteile ab. Die Gesamtkosten für Wiederbeschaffung und Neumontage beliefen sich auf ca. 6.000 EUR.
  • Überflutung nach Niederschlägen: Ein ungewöhnlich starkes Unwetter mit Hagelschlag war die Ursache für die Überflutung eines Kellers. Dabei ist angestautes Oberflächenwasser durch geschlossene Kellerfenster und die Kelleraußentür in den Keller gelangt. Der im Keller eingebaute Estrich quoll auf und musste herausgerissen und neu erstellt werden. Die Kosten für Abbruch, Schuttbeseitigung und Wiederherstellung des Estrichs beliefen sich auf fast 5.000 EUR.
  • Vandalismusschäden: Wenige Wochen vor Bezug eines Einfamilienhauses richteten Vandalen in dem
    Neubau erheblichen Schaden an. Wände und Decken wurden mit Altöl bespritzt. Auch empfindliche Bauteile, wie Holzfenster und geflieste Flächen wurden beschmiert. Besonders schwierig war die Sanierung der gehobelten Sparren und der Profilholzverkleidung. Für den Austausch der Profilhölzer und der Sparren war eine Teildemontage der Dachfläche von außen nach innen notwendig, d. h., Entfernen der Dachsteine, der Dachlatten, der Unterspannbahn, der Wärmeisolierung und der Dampfbremse. Die Kosten zur Schaden-beseitigung betrugen 18.000 EUR.