Pedelec, S-Pedelec und E-Bike. Wer haftet für den elektrischen Fahrspaß?
Die Elektrifizierung hält Einzug in Deutschland – sowohl auf vier als auch auf zwei Rädern. Während der Versicherungsschutz beim Kfz jedem geläufig ist, gibt es beim Thema Elektro-Fahrrad noch jede Menge Unklarheiten.
Wir klären über die wichtigsten Typen auf:
In der privaten Haftpflichtversicherung versichert:
- Pedelec: Fahrrad mit Motor zur Tretunterstützung, max. 25 km/h. Gilt in der EU als Fahrrad und ist somit über die PHV mitversichert.
Nicht in der Privathaftpflichtversicherung versichert:
- S-Pedelec: Schnelles Pedelec bis 45 km/h.
- (S-)E-Bike: Tretunabhängiger Antrieb – Motorleistung: 20 – 45 km/h
- S-Pedelec und E-Bike gelten beide als Mofa und benötigen einen Mofa- oder Autoführerschein. Das Fahren ist nur auf der Straße und mit Versicherungskennzeichen erlaubt. Kindersitze und Fahrradanhänger sind nicht zugelassen.
Wie wichtig eine private Haftpflichtversicherung im Zusammenhang mit dem Betrieb eines E- Bikes ist, hast du jetzt erfahren. Bei dieser Gelegenheit gilt es zu prüfen, ob du bereits eine Privathaftpflichtversicherung hast und wenn ja, ob deine Versicherung auch gut und günstig ist. Das findest du schnell und einfach über unseren Privathaftpflicht-Versicherungsvergleich heraus. Klicke einfach auf den Button.
E-Bike wie ein Auto gegen Schäden versichern
Ein E-Bike kostet, je nach Ausstattung, meist einige tausend Euro. Daher ist es ratsam, über den Abschluss einer privaten Fahrrad- Vollkaskoversicherung nachzudenken.
Unser Versicherungstipp geht weit über den üblichen Fahrrad-Schutz der Hausratversicherung hinaus.
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