Kfz-Versicherer müssen selbst verschuldete Anwaltskosten tragen
Wenn du als Versicherungskunde anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen musst, um deine Ansprüche durchzusetzen, muss der Versicherer die anfallenden Gebühren tragen –auch wenn es sich um bescheidene Beträge handelt. Das bekräftigte das Amtsgericht Stuttgart kürzlich, indem es der Klage eines Kfz-Teilkaskokunden stattgab (Aktenzeichen 47 C 3458/18).Der Versicherer hatte sich zunächst geweigert, die vollen Kosten einer Windschutzscheiben-Reparatur zu erstatten. Stattdessen wollte er sich nur mit einem Pauschalbetrag beteiligen. Erst mit anwaltlicher Unterstützung gelang es, die Forderung des Kunden durchzusetzen. Die Anwaltsgebühren von 70 Euro wollte der Versicherer jedoch nicht übernehmen, woraufhin der Fall vor Gericht ging.
Wie urteilten die Richter?
Die Hinzuziehung eines Anwalts war gerechtfertigt, um die Kundenansprüche zu wahren –der Versicherer muss in einem solchen Fall die Anwaltskosten ebenfalls übernehmen. Entscheidend sei die Sicht einer „wirtschaftlich vernünftig denkenden Person“.
Unser Rat:
Du solltest Entscheidungen deiner Versicherung genau prüfen. Wenn sie zu deinen Ungunsten ausfallen, solltest du Hilfe bei der Bewertung des Problems in Anspruch nehmen. Hierbei kannst du einen unabhängigen Versicherungsmakler, eine Verbraucherberatung, z.B. bei Stiftung Warentest oder einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.
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