Impfschäden: Zahlt die Unfall-, Berufsunfähigkeits-, oder Risikolebensversicherung?

Ein Gerücht in den sozialen Medien, bringt aktuelle eine neue Debatte hervor: Gelten eine Corona-Erkrankung oder auch die Covid-19-Impfung als Ausschlussgründe für die Leistungen von Unfall-, Berufsunfähigkeits-, oder Risikolebensversicherung?

Die Antwort: Nein.

Trotzdem muss bei den aufgeführten Versicherungen für einen optimalen Schutz auf einzelne Details geachtet werden – insbesondere bei der Unfallversicherung. Welche das sind, haben wir hier für dich zusammengefasst.

Ein Hinweis vorab: Die Covid-19-Impfung schützt vor schweren Verläufen und wird laut den bisherigen Erfahrungen grundsätzlich gut vertragen. Nur äußerst selten kommt es dabei zu gesundheitlichen Komplikationen. Weiterführende Informationen zu der Covid-19-Impfung sowie aktuelle Informationen erhältst du auf der Homepage des Robert Koch-Instituts.


Inhaltsverzeichnis

1. Berufsunfähigkeitsversicherung

2. Risikolebensversicherung

3. Unfallversicherung

4. Wie wichtig sind Unfall-, Berufsunfähigkeits-, oder Risikolebensversicherungen?

5. Immer entscheidend: Der Tarif und die Versicherungsbedingungen

6. Vor der Covid 19 Impfung extra eine Versicherung abschließen?


Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung verhält es sich wie bei jeder anderen Krankheit auch: Eine Covid-19-Erkrankung muss ebenfalls unter den Gesundheitsfragen angegeben werden.

Kommt es nach einer Covid-19-Erkrankung zu langfristigen gesundheitlichen Einschränkungen, wie einer Lungenschädigung, liegen zwei Optionen vor: Die Versicherung prüft, ob der Versicherungsschutz gegebenenfalls eingeschränkt werden muss oder ob eine Erhöhung der Versicherungsprämie (ein sogenannter Risikozuschlag) notwendig ist.

Ist die Krankheit ohne weitere Folgen ausgeheilt, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung problemlos abgeschlossen werden.


Risikolebensversicherung

Eine Covid-19-Impfung hat keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz oder die Prämienhöhe der Risikolebensversicherung: Erkrankt eine versicherte Person an Covid-19 und verstirbt in der Folge, wird die Leistung, wie vereinbart, von der Risikolebensversicherung ausgezahlt. Bei einem neuen Vertragsabschluss verhält es sich wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung – eine bestehende oder überstandene Covid-19-Erkrankung muss dem Versicherer gegenüber kommuniziert werden.


Unfallversicherung

Die Unfallversicherung gilt als Grund- und Basisversicherung für alle Altersstufen.

Gut zu wissen: Impfschäden sind hier standardmäßig nicht mitversichert. Ob diese in deinem Versicherungsschutz enthalten sind, erfährst du in den Versicherungsbedingungen deines Vertrags.

Ist der Impfschadenschutz im Vertrag enthalten, wird in einigen Fällen festgelegt, bei welchen Schutzimpfungen der Versicherungsschutz greift – es kommt also zu einer Einschränkung auf bestimmte Schutzimpfungen, wie zum Beispiel Masern.

Wichtig ist daher, beim Abschluss einer Unfallversicherung sowie beim Check der bestehenden Unfallversicherung, zu prüfen, ob Impfschäden von der Versicherung abgedeckt werden oder nicht. Und wenn ja, ob der Versicherungsschutz möglicherweise auf ausgewählte Schutzimpfungen beschränkt wird.

Das bedeutet für die Covid-19-Impfung: Ist diese für den Fall einer Einschränkung nicht auf der Liste aufgeführt, besteht kein Schutz durch die Unfallversicherung. Wir empfehlen generell einen Tarif ohne eine vordefinierte Liste von Infektionskrankheiten, so dass unter anderem auch Covid-19-Impfungen in dem Versicherungsschutz enthalten sind.

Versicherer die alle Schutzimpfungen abdecken, sind beispielsweise:


Wie wichtig sind Unfall-, Berufsunfähigkeits-, oder Risikolebensversicherungen?

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sowie bei der Unfallversicherung handelt es sich um Grund- und Basisversicherungen und damit um „A-Versicherungen“. Optional gehört hierzu ebenfalls die Risikolebens-versicherung. Diese dient dem Schutz des Partners oder der Familie und gilt zusätzlich häufig als Grund-voraussetzung beim Erwerb einer Immobilie. Ist die versicherte Person alleinstehend, gilt die Risikolebens-versicherung entsprechend nicht als Grund- und Basisversicherung.

  1. Berufsunfähigkeitsversicherung/Unfallversicherung
  2. Risikolebensversicherung (wenn eine gegenseitige Absicherung notwendig ist)

Immer entscheidend: Der Tarif und die Versicherungsbedingungen

Von der Berufsunfähigkeits- bis zur Unfallversicherung – bei (fast) allen Versicherungen besteht die Möglichkeit, zwischen drei verschiedenen Tarifvarianten zu wählen. Meist wird hierbei zwischen einem Basis-Produkt, einem weiterführenden Produkt sowie einem Premium-Produkt unterschieden. Bei dem Basis-Produkt, und somit der kostengünstigsten Variante, sind umfangreiche Leistungen häufig nicht im vollen Umfang enthalten. Dies gilt auch für Impfschäden. Um einen bestmöglichen Versicherungsschutz zu erreichen, empfehlen wir als Minimum stets die mittlere Tarifstufe.

Neben dem Tarif spielen die individuellen Versicherungsbedingungen eine entscheidende Rolle. Dies ließ sich bereits bei der Unfallversicherung mit den möglichen Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen erkennen. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass es an den entscheidenden Stellen des Versicherungsschutzes keine Einschränkungen gibt.


Vor der Covid 19 Impfung extra eine Versicherung abschließen?

Vermehrt wird in den Medien von Seiten der Versicherer für Angebote geworben, die vor potenziellen Corona-Impfschäden schützen sollen (z.B. eine Unfallversicherung). Hierbei spielen der Versicherer mit der Angst und Unsicherheit von Kunden – mit dem Wissen um das geringe Risiko einer Impfung.

Die Verbraucherzentrale NRW macht deutlich: Es lohnt sich nicht, vor einer Covid-19-Impfung extra eine Versicherung abzuschließen. Vielmehr sollte man den eigenen individuellen Versicherungsschutz überprüfen (lassen). Schäden durch eine Impfung können beispielsweise durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgefedert werden, die ohnehin als Basis- und Grundversicherung gilt. Im Falle einer Erkrankung, kommt zudem – wie üblich – die Krankenversicherung für die Behandlungskosten auf.


Fazit:

Aus Angst oder Unsicherheit eine Versicherung abzuschließen, ist nicht sinnvoll und damit auch nicht empfehlenswert. Viel wichtiger ist es, grundsätzlichen gegen exsitenzielle Risiken versichert zu sein. Hierzu gehört unter anderem die Unfallversicherung, bei der du die Möglichkeit hast, Impfschäden (ohne Einschränkung) abzusichern

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