Gesetzliche Unfallversicherung: Bist du im Fall eines schweren Unfalls abgesichert? Leitfaden zur Unfallversicherung (Teil 1)
Als Arbeitnehmer in Deutschland zahlst du Pflichtbeiträge für Sozialversicherungen. Ein ganz schöner Haufen Geld geht jeden Monat von deinem Bruttogehalt ab – Krankenkassenbeiträge, Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und dann ist da noch die eher weniger bekannte gesetzliche Unfallversicherung. Komisch, auf der Gehaltsabrechnung sind gar keine Beiträge zur Unfallversicherung zu sehen… In diesem Beitrag erfährst du, was es mit der gesetzlichen Unfallversicherung auf sich hat, wann sie leistet und was sie kostet.
Inhalte des Beitrags:
2 Unter welchen Bedingungen greift die gesetzliche Unfallversicherung und was leistet sie?
3 Tücken der gesetzlichen Unfallversicherung
4 Fazit: Gesetzliche Unfallversicherung leistet nur begrenzt
Wusstest du, dass sich im Jahr 2014 knapp 10 Millionen Menschen durch einen Unfall verletzten? Pro Tag gab es somit rund 27.000 Verletzte infolge eines Unfalls. Noch drastischer ist es, dass dementsprechend jeder 8. deutsche Bürger einen Unfall erlitt.
Wann liegt ein Unfall vor?
Der Unfallbegriff wird mit den Worten „plötzlich – unfreiwillig und von außen“ definiert, d. h. ein Unfall liegt dann vor, wenn ein plötzliches Ereignis, das unfreiwillig von außen auf den Körper einwirkt schwerwiegende und dauerhafte Gesundheitsschädigungen, auch Invalidität genannt, oder den Tod zur Folge hat. Z. B. du stolperst über eine Stufe und stürzt dabei so unglücklich, dass dabei deine Wirbelsäule einen dauerhaften Schaden erleidet. Du hast dich natürlich nicht absichtlich im Suff die Treppe runterpurzeln lassen.
Unfälle können sowohl auf der Arbeit als auch in der Freizeit wie beim Motorradfahren, Putzen oder Fußball passieren. Laut der Statistik der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin geschehen die häufigsten Unfälle jedoch im Haushalt und in der Freizeit – über 7 Millionen Unfallverletzte resultieren aus diesen beiden Bereichen. Ebenso ist die Anzahl der tödlichen Unfälle im Bereich Haushalt und Freizeit mit 80 Prozent am höchsten. Lediglich 1 Millionen Verletzte gab es infolge eines Arbeitsunfalles. Mit 390.000 Unfallverletzten wies der Bereich Verkehr die geringste Quote auf. In der Schule ereigneten sich 1,34 Millionen Unfälle.
Typische Unfälle im Haushalt sind der Sturz von der Treppe oder Leiter und die Verletzung bei der Gartenarbeit. Ebenso ereignen sich Sportunfälle häufig. Reiter, Fallschirmspringer, Motorradfahrer, Mountainbiker, Skifahrer und Snowboarder sind besonders gefährdet.
Unter welchen Bedingungen greift die gesetzliche Unfallversicherung und was leistet sie?
Grundsätzlicher sind Arbeitnehmer, Schüler und Studenten durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Es besteht jedoch kein Schutz für die typischen Haushalts- sowie Sportunfälle. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt ausschließlich für Unfälle, die auf der Arbeit, in der Schule/ Universität, im Kindergarten sowie auf dem direkten Weg zur jeweiligen Einrichtung und Heimweg passieren. Generell besteht kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen, die sich in der Freizeit oder im Haushalt ereignen. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen:
- Heilbehandlungen
- Verletztengeld zum Ausgleich des Verdienstausfalls
- Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit nach Unfall
- Rente bei einem Gesundheitsschaden, der länger als 26 Wochen andauert und beim Vorliegen einer Erwerbsminderung von min. 20 Prozent
- Hinterbliebenenleistungen im Falle eines Unfalls mit tödlicher Folge
In Bezug auf die Rentenzahlungen leistet die gesetzliche Unfallversicherung jedoch nur im Verhältnis deines Gehaltes und der Zeit der Berufstätigkeit. Das bedeutet für Schüler, Studenten oder Berufsanfänger, dass sie im Falle eines schweren Unfalls unterhaltsberechtigt durch die Eltern bleiben oder auf Sozialhilfeniveau herabsinken. Hättest du damit gerechnet?
Hinweis: Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler haben die Möglichkeit sich freiwiliig zu versichern. Hausfrauen und Beamte sind generell nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Tücken der gesetzlichen Unfallversicherung
Zwar musst du die Beiträge nicht selber zahlen, sondern dein Arbeitgeber, jedoch kannst du dir die Leistungen des Versicherungsschutzes auch nicht aussuchen. Denn die gesetzliche Unfallversicherung ist, wie der Name schon verrät, gesetzlich über die Berufsgenossenschaften oder den Gemeindeunfallversicherungsverband. geregelt.
Weiterhin ist häufig der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit ein Streitpunkt, der die Höhe der Unfallrente bestimmt. Nach Gewöhnung kann die Rente sogar reduziert werden. Nach dem Motto: Du kommst ja prima mit einem steifen Arm zurecht, nun reduzieren oder streichen wir deine Rente.
Keine Versicherung bewahrt dich vor einem Unfall
Generell gilt, sowohl die gesetzliche als auch die private Unfallversicherung schützen nicht vor Unfällen, sondern vor den finanziellen Folgen einer schwerwiegenden und dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung infolge eines Unfalls. Denn ein schwerer Unfall kann drastische Auswirkungen auf dein Leben haben. Du musst operiert werden, benötigst teure Behandlungen in einer Spezialklinik und Rehamaßnahmen, bist Wochen oder sogar Monate krankgeschrieben und kannst trotz Rehabilitation nicht mehr Vollzeit arbeiten. Unter Umständen ist ein Umbau deines Hauses bzw. deiner Wohnung von Nöten. Es kommen also enorme Kosten und ggf. Einkommenseinbußen auf dich zu, die aus den eigenen Ersparnissen kaum zu wuppen sind.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nun jedoch nur, wenn es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt, hast du dich durch einen Freizeitunfall verletzt, erhälst du keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Grundsätzlich kann der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung recht umfangreich ausfallen, jedoch passieren die meisten Unfälle außerhalb des Geltungsrahmens von Arbeit, Schule, Uni und Kindergarten. Somit ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung bei erhöhtem Unfallrisiko ratsam. In unserem nächsten Beitrag werden wir ausführlich über die private Unfallversicherung berichten.