FinaFair Versicherungen

Cyberrisiken drohen jederzeit!

Cyber-Kriminalität wird seit Jahren zunehmend präsenter. Immer häufiger berichten die Medien über Hacker-Angriffe und Cyber-Attacken. Die damit verbundenen Risiken werden von den Unternehmen und Privatpersonen jedoch merklich unterschätzt. Ein Schutz nur durch Virenschutzprogramme oder Firewalls reicht im Zeitalter der Digitalisierung oftmals nicht mehr aus. Die Cyber-Versicherung bietet eine adäquate Versicherungslösung zum Schutz vor Cyber-Schäden.

Fast jedes dritte Unternehmen hat bereits einen Cyberangriff erlebt. Die Schäden bei Unternehmen, ihren Partnern, Zulieferern und Kunden sind weit reichend: von Schadensersatzforderungen über Datenbeschädigungen bis zur Betriebsunterbrechung. Die Folgen sind oftmals existenzbedrohend.

„Es ist nicht die Frage, ob ein Unternehmen gehackt wird, sondern wann.“
Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

 

Wie gestaltet sich eine Cyberschutzversicherung?

Die IT-Experten des Unternehmens sorgen für die Sicherheit der Daten und IT-Systeme. Mit einer Cyber-Versicherung können Unternehmen sich vor den finanziellen Folgen von Cyberkriminalität oder unabsichtlichem Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter schützen.

So können beispielhaft Leistungen einer Cyberversicherung aussehen

      Umfassender Haftpflichtversicherungsschutz bei Drittschäden
  • Prüfung der Haftpflichtfrage und Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
  • Freistellung von berechtigten Schadensersatzansprüchen
  • Kostenübernahme bei behördlichen Verfahren wegen Datenrechtsverletzungen
  • Einstweiliger Rechtsschutz bei Unterlassungs- oder Widerrufsklagen
  • Schutz bei Freistellungsverpflichtung bei ausgegliederter Datenverarbeitung
  • Medienhaftpflicht bei Verletzung von Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechten
      Übernahme von Dienstleisterkosten bei Eigenschäden
  • Sicherheitstechnische Dienstleistungen, z. B. Erstanalyse, 24-Stunden-Cyber-Soforthilfe-Hotline, Gegenmaßnahmen, IT-Beweissicherung (Forensik)
  • Kostenübernahme bei Benachrichtigungspflichten
  •  Kommunikations- und Public-Relations-Maßnahmen zur Verhinderung von Reputationsschäden
  • Datenüberwachung
  • Wiederherstellung von Daten und Programmen
  • Leistungen eines Krisenmanagers
     Schutz bei Betriebsunterbrechung
  • Übernahme des Schadens durch eine unmittelbare, unvorhersehbare Betriebsunterbrechung aufgrund
    eines Hacker-Angriffs, auch durch Cloud-Ausfall bzw. Ausfall eines namentlich benannten Dienstleisters.
     Übernahme von PCI-DSS-Vertragsstrafen
  • Forderungen eines E-Payment-Service-Providers nach Verletzung des vereinbarten Payment-Card-
    Industry-Datensicherheitsstandards (PCI-DSS).
     Erweiterte Eigenschäden
  • Übernahme von Eigenschäden durch mitversicherte Personen
  • Erstattung direkter finanzieller Verluste durch Cyber-Diebstahl
  • Betriebsunterbrechung und Wiederherstellung von Daten und Programmen durch Bedienfehler
  • Sachschäden am Computersystem
  • Schutz bei Betriebsunterbrechung und Wiederherstellung von Daten und Programmen nach Unter- und Überspannung oder elektromagnetischen Störungen
  • Geldbußen nach EU-DSGVO (sofern gesetzlich möglich)
  • Mitversicherung von Bring-your-own-device (BYOD)

Ein Beispiel aus der Praxis: Auf eine öffentliche Stellenausschreibung seines Unternehmens erhält ein Gewerbe-treibender eine Bewerbung per E-Mail. In deren Anhang befindet sich eine Software, die bei Aktivierung (durch Öffnen des Anhangs) alle Dateien auf dem Computersystem des Unternehmens verschlüsselt.

 

Der Inhaber des Unternehmens wendet sich direkt an die Cyber-Soforthilfe-Hotline der Versicherung.

Die IT-Forensiker der Versicherung werden unmittelbar tätig und sorgen für die Entschlüsselung von Daten und

Programmen. Die Kosten der Betriebsunterbrechung werden von der Cyber- Versicherung übernommen.