Berufsunfähigkeitsversicherung: Falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen und ihre Folgen
In einem Beratungsgespräch erzählte mir neulich ein Interessent, dass ihm beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung keine Gesundheitsfragen gestellt wurden und er sich auch nicht erinnern kann, irgendetwas in diese Richtung ausgefüllt zu haben.
Inhaltsverzeichnis
1. Falsche Angaben beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
2. Verletzung der Anzeigepflicht
3. Die Folgen von falsch beantworteten Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
4. Achtung vor schlechten Beratern
Falsche Angaben beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Versicherungsordner fand ich leider nur den Versicherungsschein, allerdings keine Kopie des Antrages. Diesen forderte ich sodann von der Versicherungsgesellschaft an. Tatsächlich stellte ich fest, dass sämtliche Fragen mit NEIN beantwortet wurden. Mein Interessent hatte jedoch mehrere anzeigepflichtige und schwerwiegende Erkrankungen, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Ablehnung geführt hätten. Jedoch hat der Versicherungsvertreter die Gesundheitsfragen im Beratungsgespräch nicht mit einer Silbe erwähnt und sich dennoch die wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen durch die Unterschrift des Kunden bestätigen lassen. So wäre eine rechtliche Auseinandersetzung schwierig geworden, obwohl durch den Versicherungsvertreter falsche Angaben gemacht wurden.
Verletzung der Anzeigepflicht
Um keine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach Paragraph 19 des Versicherungsgesetzes zu riskieren, müssen die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
§19 VVG
„Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.“
Die Folgen von falsch beantworteten Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei falschen Gesundheitsangaben kann die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen den Vertrag rückwirkend anpassen, kündigen und/ oder die Leistung verweigern. Selbstverständlich weiß man nicht immer jede Diagnose und man kennt auch nicht immer die Einnahmemenge, der vor vier Jahren verschriebenen Medikamente, geschweige den Namen der Tabletten. Man weiß aber sehr wohl, dass man einen Bandscheibenvorfall der Halswirbelsäule oder eine OP am Knie hatte. Sollten diese Angaben verschwiegen werden, liegt eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor.
Versicherungsnehmer müssen bei falschen Angaben immer mit Konsequenzen rechnen, unabhängig davon, ob bewusst oder unbeabsichtigt falsche Angaben gemacht wurden. Dann kann es passieren, dass der Versicherer die Vertragsbedingungen nachträglich anpasst oder es sogar zu einer Leistungsverweigerung und Kündigung der Versicherung kommt. Denn hier liegt eine (vorsätzliche) Täuschung vor. Hat man „zufällig“ die diversen Arztbesuche beim Hausarzt, dem Orthopäden und dem Neurologen und die drei verschriebenen Rezepte à sechs Anwendungen für Fango und Massage und die zwei Rezepte à sechs Anwendungen für Krankengymnastik wegen Rückenschmerzen im Antrag „vergessen“ zu erwähnen und man wird wegen einem Bandscheibenvorfall ein Jahr nach Abschluss des BU-Vertrages berufsunfähig, dann kann es schon sein, dass der Versicherer genauer prüft und das zu Recht.
Achtung vor schlechten Beratern
Wurdest du wie im oben beschriebenen Fall gar nicht über die Gesundheitsfragen aufgeklärt, bzw. wurden dir bei der Antragsstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt keine Gesundheitsfragen gestellt, dann hast du entweder ganz schlecht geträumt oder wurdest falsch beraten, respektive betrogen! Eine gute Versicherungs-beratung ist zeitaufwendig, insbesondere bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Stellt der Versicherungsvermittler keine Gesundheitsfragen oder tut er diese belanglos ab, dann verlasse schnellstmöglich das Büro oder zeig dem Vertreter wo der Maurer das Loch gelassen hat!
Unser Rat
Achte unbedingt darauf, was du unterschreibst und lass dir eine Kopie vom Versicherungsantrag aushändigen. Die vielen Kreuze über eine ganze Seite, würden dir sicherlich auffallen! Nehme dir außerdem Zeit für die Beantwortung der Fragen und antworte wahrheitsgemäß und gewissenhaft. Vergiss dabei auch keine vermeintlichen „Kleinigkeiten“.
Ist dir auch schon mal Ähnliches beim Abschluss einer Versicherung passiert?
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