Versicherungsfall eingetreten, was ist im Schadenfall zu beachten?

Du hast deine Versicherung immer pünktlich bezahlt, nun ist das Malheur passiert. Der Schadenfall ist eingetreten. Je nach Art und Umfang eines Versicherungsschadens ist die „Verunsicherung“ dann meist riesengroß und in vielen Fällen behält man nicht immer einen kühlen Kopf. Dieser ist jedoch ratsam, um eine unbürokratische und schnelle Schadenabwicklung einzuleiten.


Inhaltsverzeichnis

1. Ganz wichtig: Den Versicherungsschaden so schnell wie möglich melden!

2. Im Schadenfall schlägt die Stunde der Wahrheit!

3. Was bedeutet die Schadenminderungspflicht?

4. Tipp: Dokumentiere den Schadenfall durch Fotos

5. Worauf solltest Du bei Kfz-Schäden unbedingt achten?

6. Was musst Du bei Kfz-Schäden noch beachten?


Ganz wichtig: Den Versicherungsschaden so schnell wie möglich melden!

Den eingetretenen Schaden solltest Du unbedingt unverzüglich der Versicherung oder deinem Versicherungs-vermittler melden.

Unverzüglich heißt spätestens innerhalb einer Woche, so steht es im Versicherungsvertragsgesetz (VVG § 30).

Die Schadenmeldung kannst Du über diese fünf Wege durchführen:

  1. Du rufst deinen Versicherungsmakler-/ vertreter an oder schickst ihr/ ihm eine E-Mail.
  2. Du rufst direkt bei deiner Versicherung an.
  3. Du meldest den Schadenfall über die Homepage des Versicherers. Die meisten Versicherer haben im Online- Servicebereich den Bereich „Schaden melden“. Dort kannst Du die notwendigen Angaben zum Schaden einfach in eine Maske eintragen.
  4. Du schickst der Versicherung eine E-Mail mit der Schilderung des Schadenfalles.
  5. Einige Versicherer haben zwischenzeitlich eine App, die Du auf dein Handy laden kannst. Über diese App kannst du dann auch den Schaden melden.

Unser Rat: Kontaktiere deine/n Versicherungsmakler/in/-vertreter/in, dein Online- Versicherungsportal im Schadenfall. Sie/ er kann für dich den Schaden melden und weiß genau was zu tun ist.


Im Schadenfall schlägt die Stunde der Wahrheit!

Jetzt lernst Du deinen Versicherungsvetreter, Versicherungsmakler oder das Online- Vergleichsportal richtig kennen. Beim Abschluss deiner Versicherungen hat Dir, wie Du dich vielleicht noch erinnerst, dein Versicherungsvermittler, der Online- Versicherungsvergleich meist viele Vorteile bezüglich der Qualität der Versicherungsprodukte dargestellt. Seine persönlichen Qualitäten, wie z.B. gründliche Beratung und Betreuung in allen Versicherungsangelegenheiten hat er bestimmt auch hervorgehoben.

Du wirst sehr schnell merken, ob dein Online- Portal, der Versicherungsvertreter/ Versicherungsmakler Dir begleitend zur Seite steht, Formalitäten für Dich erledigt oder eben nicht.

Im nächsten Schritt erhältst Du als Versicherungsnehmer von deiner Versicherung meist ein Schadenformular zugeschickt. Beim Ausfüllen solltest Du alle Details, die für den Versicherer relevant sein könnten, notieren. Bleib ehrlich und verstricke Dich nicht in Ungereimtheiten. Am Ende musst Du das Formular unterschreiben und an den Versicherer zurückleiten.


Was bedeutet die Schadenminderungspflicht?

Die Schadensminderungspflicht oder noch genauer gesagt, die Schadensminderungsobliegenheit bezeichnet im Schadenersatzrecht die Pflicht des Geschädigten, den Schaden abzuwenden oder zu mindern oder den Schädiger auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen.

Auch wenn ein Geschädigter von einem Schädiger dem Grunde nach Ersatz für die erlittenen Einbußen an seinen Rechtsgütern oder seinem Vermögen verlangen kann, trifft ihn gleichwohl die „Pflicht gegen sich selbst“, sogenannte Obliegenheit, den Schaden und die Schadensfolgen gering zu halten.

Eine „Pflicht gegen sich selbst“ ist die Schadenminderungsobliegenheit deswegen, weil der Schädiger umgekehrt kein Recht hat, vom Geschädigten die Geringhaltung des Schadens zu verlangen. Der Geschädigte kann sich verhalten, wie es ihm gefällt. Bei einem Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht kann sich jedoch sein Ersatzanspruch kürzen.

Beachte also die Schadenminderungspflicht!

Bei einigen Schäden, in der Regel sind das größere Schäden, solltest Du alles tun, damit das Ausmaß des Schadens sich nicht unnötig vergrößert.

So solltest Du zum Beispiel bei durch Sturm abgedeckten Dachziegeln verhindern, dass Regen in das Haus eindringt. Insofern solltest Du die löchrigen Stellen so gut es geht abdichten, zum Beispiel durch Planen.

Keiner verlangt aber von Dir, gefährliche Aktionen auf dem Dach auszuführen, erst recht nicht bei Sturm, um das Eindringen von Wasser zu verhindern. Solltest Du handwerklich einigermaßen geschickt sein, kannst Du kleinere Reparaturen zur Schadenminderung oder Aufräumarbeiten vornehmen.


Tipp: Dokumentiere den Schadenfall durch Fotos

Egal wie sich der Schadenfall zugetragen hat, raten wir Dir in jedem Fall, den Schaden stets detailliert über Fotos zu dokumentieren. Denn Du als Versicherungsnehmer bist verpflichtet, den Hergang des Schadens glaubhaft zu machen. Deine Versicherung verlangt bei größeren Schäden meist einen Kostenvoranschlag für die Reparatur der beschädigten Sachen oder der auszuführenden Arbeiten. Diesen kannst Du dann zur Prüfung gleich mit den Fotos einreichen.

Tipp: Solltest Du wertvolle Gegenstände, wie z.B. Sammlungen, teuren Schmuck oder z.B. ein teures Fahrrad haben, solltest Du hiervon die Kaufbelege aufheben und die Gegenstände unbedingt fotografieren. Bewahre die Belege und Fotos möglichst nicht in deiner Wohnung oder Haus auf. Denn es könnte ja sein, dass ein Feuerschaden alles vernichtet. Wenn Du die geschilderten Punkte beachtest, sollte einer unkomplizierten und schnellen Schadenabwicklung nichts im Wege stehen.


Worauf solltest Du bei Kfz-Schäden unbedingt achten?

Bei einem Unfall mit deinem KFZ, solltest Du dem Unfallgegner keine Schuldzugeständnisse aussprechen. Außer die Verkehrs- und Rechtslage ist mehr als eindeutig.

Deine Kfz Versicherung hat Dir nach Vertragsabschluss, meist mit der Policenzustellung, eine Kundenkarte und oder eine Karte, explizit für den Schadenfall, in Scheckkartengröße zugeschickt. Dort stehen alle relevanten Daten für den Unfallgegner drauf. Diese Unterlagen solltest Du immer im Auto parat haben. Diese händigst Du dem Unfallgegner aus und forderst unbedingt eine solche Karte ebenfalls ein. Wenn dein Unfallgegner keine „Card“ seiner Versicherung hat, solltest Du unbedingt seine persönlichen Daten, die Kfz- Versicherungsdaten incl. Versicherungsscheinnummer und das Kfz- Kennzeichen notieren.

Bei mittelschweren Schäden, insbesondere bei Personenschäden stets die Polizei rufen. Bei kleinen Kratzern, wo eine Verständigung der Polizei nicht unbedingt notwendig ist, bitte immer Fotos von dem beschädigten Kfz und der Unfallstelle machen. Solltest Du beim Rückwärtsausparten einen Poller übersehen haben, sind auch vom Poller Fotos zu machen, auch wenn dieser augenscheinlich nicht beschädigt wurde!

Muss dein Auto in die Werkstatt gebracht werden, solltest Du eine Abtretungserklärung unterschreiben. Dann tritt die Werkstatt mit deiner Versicherung in Kontakt und klärt die Leistungszusage.


Was musst Du bei Kfz-Schäden noch beachten?

Immer mehr Kfz- Versicherungsverträge haben eine sogenannte Werkstattbindung. Der Beitrag des Vertrages wird durch diesen Werkstattservice günstiger.

Bei Kasko-Schäden solltest du nur zu Partnerwerkstätten der jeweiligen Versicherung fahren. Ansonsten wird eine eventuelle Selbstbeteiligung erhöht oder es wird nur 90% der Rechnung übernommen, wie z.B. bei der Verti Versicherung!

Wir empfehlen bereits im Vorfeld zu klären, also vor Vertragsabschluss, welche Werkstätten zumindest in deiner Heimat mit der Versicherung kooperieren. Bei vielen Versicherern bekommst Du in der Partnerwerkstatt für die Dauer der Reparatur einen Leihwagen.

Sollte der Kostenvorschlag für die Reparatur vorliegen, kläre unbedingt ab, ob eine Reparatur über die Versicherung finanziell sinnvoll ist. Durch die Bezahlung der vereinbarten Selbstbeteiligung und die jahrelangen Folgen der „Runterstufung“ deines Schadenfreiheitsrabattes kann es bei kleinen Reparaturkosten auch sein, dass es sich lohnt, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Ein sogenannter Rabattretter verhindert eine Änderung der Schadenfreiheitsklasse im Schadenfall. Lass Dir beim nächsten Gespräch mit deinem Versicherungsvertreter-/ makler aufzeigen, was dieser Rabattretter kostet. Wie Du siehst, kann eine persönliche und möglichst auch anbieterunabhängige Versicherungsberatung auch bei einer Kfz- Versicherung Sinn machen. Geiz muss nicht immer Geil sein!

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