FinaFair Versicherungen

Unter Reiseversicherungen versteht man Versicherungen, die im Rahmen von Reisen gesondert abgeschlossen werden. Sie gelten entweder für eine einzelne Reise oder einen festgelegten Zeitraum.

  • Die Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie davor, bei Krankheit oder Unfall im Ausland auf Behand­lungs­kosten sitzen zu bleiben.
  • Die Reiserücktrittskostenversicherung erstattet die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellt, wenn man eine gebuchte Reise nicht antritt.
  • Die Reiseabbruchversicherung ersetzt die entstehenden Mehrkosten, wenn man wegen vorzeitiger Rückreise bereits bezahlte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen kann oder wenn man zu einem verlängerten Aufenthalt gezwungen ist.
  • Die Reisegepäckversicherung versichert das gesamte Reisegepäck des Versicherungsnehmers und mitreisender Familienangehöriger gegen Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigungen. Und zwar solange sich das Gepäck im Gewahrsam eines Beförderungsbetriebs befindet, aber auch während der übrigen Reisezeit.